Bereits am 18.04.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bezüglich der Manuellen Lymphdrainage die Vorgaben der Heilmittelrichtlinie geändert. Die Änderung wird zum 01.10.2024 wirksam.
Zukünftig richtet sich die Systematik nicht hauptsächlich nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile, sondern vielmehr nach dem Stadium des Lymphödems. Es ist den Ärztinnen und Ärzten dann möglich, Manuelle Lymphdrainage ohne die Angabe einer Therapiezeit zu verordnen, sodass die Entscheidung bei der Therapeutin bzw. beim Therapeuten liegt.
Diese Änderung war notwendig, da der Bedarf an Therapiezeit von vielen Faktoren, wie witterungsbedingten Einflüssen und/oder individuellen Belastungen, abhängt. Die Kriterien sind bei Ausstellung der Verordnung nicht unbedingt abzuschätzen.
Der Wunsch der Änderung wurde durch Rückmeldungen aus dem Versorgungsalltag angestoßen, worauf der G-BA nun reagiert hat.
An DIESER Stelle finden Sie die komplette Meldung mit sämtlichen Änderungen des Beschlusses. Den originalen Gesetzestext des Beschlusses durch den G-BA können Sie sich HIER herunterladen.